01.03.2018 14:02
von Torsten Vogel

Am 25. Mai ist es soweit! Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft.

Mit welchen Neuerungen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen und was zu beachten ist, können sich Interessierte und Betroffene am 09.03 beim Vortrag „Datenschutzgrundverordnung für KMU - ein praktischer Ansatz“ von Thorsten Brendel im DZO anhören.

Ziel der des Vortrages soll es sein die Grundsätze der DSGVO zu verstehen und einen Leitfaden für die kommende Verordnung zu ermöglichen. Gerade Firmen mit einer hohen Auslastung an personenbezogenen Daten kann der Vortrag helfen, Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Die neue Datenschutzgrundverordnung soll in Kombination mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz einen Beitrag zur Vereinheitlichung des europäischen Rechts liefern. Ziel der Verordnungen ist es die Rechte der Betroffenen durch neue Transparenz- und Informationspflichten für verarbeitenden Unternehmen zu stärken. Auch wird der Anspruch auf die Löschung personenbezogener Daten gestärkt („Recht auf Vergessen“). Wesentliche Elemente des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben zwar erhalten, dennoch können gravierende Änderungen besonders auf Unternehmen mit einem besonders hohen Datenumsatz zukommen.

Alles in allem ist mit einem erheblichen Gesamtaufwand und -umfang ab dem 25.05 für Firmen aller Branche zu rechnen. Dennoch kann der neue Standard auch als Anstoß genommen werden die interne Handhabung von Daten nicht nur anzupassen, sondern auch grundsätzlich zu modernisieren.

Interesse geweckt? Dann besuchen Sie uns am 09.03 zwischen 9 und 11 Uhr im Dienstleistungszentrum Oldenburg in der August-Wilhelm-Kühnholz-Straße 5, 26135 Oldenburg.

 Vgl. Solmecke Christian: Die EU-Datenschutzgrundverordnung – was ändert sich 2018? https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/

Vgl. Luedtke, Astrid und Kempermann, Philip: Neue Datenschutz-Regeln: Betriebe müssen sich vorbereiten. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neue-datenschutz-regeln-handwerksbetriebe-muessen-sich-vorbereiten/150/3098/366044

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