22.02.2021 12:12
von Torsten Vogel

Bildungsurlaub

Wer hat Anspruch? Was ist zu beachten?

Etwa 77 % der Arbeitnehmer sind an Fortbildungen interessiert aber nur ca. 2 % der Berechtigten nehmen nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Wer hat überhaupt Anspruch?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub besteht generell erstmal in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen. Der Bildungsurlaub, in manchen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet, muss vom Arbeitgeber als bezahlten Urlaub zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden. Der absolvierte Kurs muss dabei allerdings auch für Bildungsurlaub anerkannt sein. In Niedersachsen gilt der Anspruch erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate besteht. Dies kann in anderen Bundesländern anders geregelt sein, daher sollte sich diesbezüglich informiert werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens jedoch vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn.

Beim Antrag ist unrelevant, ob der Inhalt der Weiterbildung mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht. Somit bieten auch Yogakurse am Meer, persönlichkeitsbildende Kurse oder Sprachreisen eine Möglichkeit den Bildungsurlaub zu beantragen. Pro Jahr stehen jedem Arbeitnehmer fünf Tage Bildungsurlaub zu. Die Kosten für den Kurs sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weitergezahlt. Nach Abschluss der Weiterentwicklungsmaßnahme ist dem Arbeitgeber ein Teilnahmezertifikat vorzulegen.

Obwohl ein gesetzlicher Anspruch besteht, kann der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dabei sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich, manchmal besteht die Möglichkeit den Bildungsurlaub aufzusparen und im nächsten Jahr zehn Tage zur Verfügung zu haben. Die Ablehnung sollte mit einer Begründung schriftlich erfolgen, somit kann überprüft werden, ob diese zulässig ist. Gründe dafür sind beispielsweise extreme Personalknappheit oder wichtige Projekte.

Besteht die Möglichkeiten auch zur Pandemie-Zeit? Da auch viele Kurse online angeboten werden, steht einem Antrag auf Bildungsurlaub nichts im Wege. Zusätzlich werden inzwischen viele Kurse mit entsprechendem Hygienekonzept wieder in Präsenz veranstaltet. Besonders durch die zahlreichen Veränderungen der Arbeitsstrukturen aufgrund der Corona-Pandemie bietet eine Weiterbildung eine gute Orientierung.

Der Antrag bietet nur positive Aspekte, selbst bei Ablehnung geht oftmals nichts verloren. Gegebenenfalls erneut den Antrag stellen und auf Erfolg hoffen.

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