06.10.2021 14:00
von Torsten Vogel

Corona

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne

Während für Geimpfte und Genesene der Lohn im Quarantänefall weitergezahlt wird, wird sich dies für Ungeimpfte Arbeitnehmer schon bald ändern. Da die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bezahlt wird, stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang den Impfstatus seiner Arbeitnehmer erfragen darf und ob juristisch gesehen der Beschluss tragbar ist.  

Am 22.09.2021 wurde auf der Gesundheitsminister-Konferenz beschlossen, dass Ungeimpfte im Quarantänefall spätestens ab dem 01.11.2021 keine Lohnfortzahlung mehr verlangen können. Hiervon ausgenommen sind Personen, die sich aufgrund von gesundheitlichen Umständen nicht impfen lassen können.

Juristisch ist das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte umstritten. Laut dem Verfassungsrechtler Christian Pestalozza wäre eine Umsetzung des Beschlusses machbar. Dies gilt allerdings nur unter der Prämisse, dass den Ungeimpften bis zur Umsetzung des Beschlusses eine ausreichende Frist gewährt wird, um sich impfen zu lassen. Der Staatsrechtler Christoph Degenhardt hingegen hält dies nicht für zulässig. Nach seiner Auffassung wäre dies nur möglich, wenn sich Ungeimpfte nachgewiesen an einem Corona-Hotspot begeben haben und somit die Quarantäne selbst provoziert haben.

Die Entscheidung der Gesundheitsminister birgt eine weitere Gefahr. Der Lohnausfall für Ungeimpfte könnte außerdem dazu führen, dass die Arbeitnehmer die Quarantäne umgehen wollen. Sie lassen sich im schlimmsten Fall nicht mehr regelmäßig testen und verhindern somit das Risiko eines positiven Testergebnisses und den Quarantänefall.

Ob der Arbeitgeber jedoch in diesem Zusammenhang den Impfstatus erfragen darf oder nicht, lässt sich nicht grundlegend klären. Es könnte zu einem erhöhten Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Ein Argument für die Berechtigung der Frage nach dem Impfstatus ist jedoch, dass Arbeitnehmer spätestens, wenn sie ihre Lohnfortzahlung einklagen würden, ihren Impfstatus sowieso preisgeben müssten.

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