24.06.2021 11:21
von Torsten Vogel

Der Code im Arbeitszeugnis

WIE SIND DIE FORMULIERUNGEN ZU DEUTEN?

Um den Aufbau und die Formulierungen in Arbeitszeugnissen zu verstehen, ist es zunächst hilfreich zu betrachten welche unterschiedlichen Varianten des Arbeitszeugnisses es gibt. Grundlegend wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Im Gegensatz zu einem einfachen Arbeitszeugnis werden beim qualifizierten nicht nur ein Nachweis  über Art und Dauer der Tätigkeit, sondern auch eine Beurteilung der Leistung und  der sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers aufgeführt.

Gerade beim qualifizierten Zeugnis gibt es eine Vielzahl von Formulierungen, die für den Laien zunächst mehr als positiv klingen, was allerdings bei genauerem Hinsehen oft nicht mehr der Fall ist. Dass beispielsweise zwischen den Formulierungen „Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit“ und ein „Er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit“ drei ganze Noten liegen, würde jemand, der sich in diesem Gebiet nicht auskennt, nicht unbedingt erwarten. Grund für diese minimalen Unterschiede in der Formulierung ist die Regel, dass ein Arbeitszeugnis generell wohlwollend formuliert sein muss und keine negativen oder einschränkenden Äußerungen in Bezug auf den Arbeitnehmer getätigt werden dürfen.

Ein weiterer empfindlicher und oftmals der entscheidendste Punkt ist die Schlussformel am Ende des Zeugnisses. Diese ist vom Arbeitgeber freiwillig aufzuführen, weshalb bei einem Fehlen dieser, schnell Spekulationen auftreten könnten, ob das Arbeitsverhältnis unfreiwillig oder sogar im Streit auseinandergegangen sein könnte. Beispiele für eine Schlussformel können „Herr Meyer verlässt uns auf eigenen Wunsch“ bei einer Kündigung durch  den Arbeitnehmer oder „Nach Ablauf einer befristeten Beschäftigungszeit, verlässt Herr Meyer unser Unternehmen“ bei einem befristeten Arbeitsvertrag sein.

Allgemein kann man sagen, dass die Formulierungen im Arbeitszeugnis genau betrachtet werden sollten und bei starker Unzufriedenheit angesprochen werden können, da das Fehlen von besonders positiv erbrachten Leistungen oder das negative Darstellen bestimmter Punkte nicht immer absichtlich geschieht und die meisten Arbeitgeber, egal ob Pflicht oder nicht, eine wohlwollende Beurteilung für den Arbeitnehmer finden wollen.

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