06.04.2022 13:17
von Torsten Vogel

Ende der Homeoffice Pflicht

Rechte und Pflichten

Am 20.März 2022 ist die Homeoffice-Pflicht geendet. Bislang waren Arbeitnehmer verpflichtet, soweit es die Arbeitsbedingungen und die Tätigkeit erlauben, den Mitarbeitern die Homeoffice Arbeit zu ermöglichen. Durch die Lockerungen der Corona-Regeln von Bund und Ländern kommt es nach vier Monaten zur Abschaffung der Homeoffice-Pflicht. Jedoch wird deutlich, dass sich viele Arbeitnehmer an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt haben und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr stark zu schätzen gelernt haben. Um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden, scheint es als Arbeitgeber sinnvoll weiterhin die Möglichkeit zur Homeoffice-Arbeit anzubieten.

Viele Betriebe haben bereits anerkannt, dass die Arbeit im Homeoffice Vorteile, wie z.B. den Infektionsschutz oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat. Deswegen ist in vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt, dass die Mitarbeiter zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten dürfen.

Arbeitgeber müssen jedoch aufpassen, da bei Fortführung der bisherigen Homeoffice-Praxis ohne gesetzliche Grundlage, Ansprüche seitens der Arbeitnehmer entstehen können. Dies bedeutet, wenn Unternehmen weiterhin Homeoffice gestatten, sie ihre Mitarbeiter nicht ohne Zustimmung wieder in die Büros zurückholen können. Es entwickelt sich ein Gewohnheitsrecht, somit könnten die Mitarbeiter die Arbeit im Homeoffice sogar einklagen. Um diesen zu entgehen, sollten die Unternehmen die Grundlage zu der Arbeit im Homeoffice in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festhalten. 

Jedoch gehen mit der Wiedereröffnung der Büros auch Chancen zur Neugestaltung der Arbeitswelt einher. Die Entgrenzung und Dezentralisierung der Arbeit wird auf viele Bereiche einen Einfluss nehmen, wie z.B. die Lebensentwürfe, Stadtplanung, Unternehmensstandorte oder die Mobilität. Die Zukunft wird zeigen, welchen langfristigen Einfluss die Corona Pandemie auf die Arbeitswelt hat.

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