Europameisterschaft 2024:
Was am Arbeitsplatz erlaubt ist
Mit der Europameisterschaft 2024 steht eines der größten Fußballereignisse an, das nicht nur die Herzen der Fans auf der ganzen Welt höherschlagen lässt, sondern auch potenziell Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben kann. Während sich Millionen von Menschen auf die spannenden Spiele vorbereiten, stellt sich für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage: Was ist am Arbeitsplatz während der EM erlaubt? In diesem Beitrag werden wir uns mit dieser Thematik genauer befassen und klären, welche Regelungen, aber auch Möglichkeiten es gibt, um die Begeisterung für das Turnier mit dem beruflichen Alltag in Einklang zu bringen.
Während der Arbeitszeit die Spiele schauen?
Die EM-Spiele werden hauptsächlich am Abend ausgetragen, doch für Arbeitnehmer, die während dieser Zeit arbeiten müssen, stellt sich trotzdem die Frage, ob sie während ihrer Arbeitszeit die Spiele verfolgen dürfen. Die Antwort da ist ganz klar: Nein. Auch während der EM dürfen Arbeitnehmer nicht mit privaten Tätigkeiten beschäftigt sein und eine Abmahnung oder gar Kündigung können die Konsequenz dafür sein. Beim Radio ist die Situation jedoch anders. Sofern die Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Kollegen in Hörweite das Spiel auch verfolgen wollen, kann der Arbeitgeber dies nicht verbieten. Die Entscheidung hierzu wurde bereits im Jahr 1986 im Rahmen des Bundesarbeitsgerichts getroffen.
Wie sieht es aus mit Trikots und Fanartikeln?
Die Möglichkeit, Fanartikel oder Trikots während der Arbeit zu tragen, ist abhängig von der Art der Tätigkeit sowie den Vorgaben des Arbeitgebers. In einigen Berufen sind das Tragen spezieller Schutzkleidung oder die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen ist das Tragen von Fanartikeln oder Fußballtrikots nicht gestattet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die vorgeschriebene Schutzkleidung getragen wird. Wenn ein Arbeitnehmer sich weigert, diese Kleidung zu tragen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur möglichen Kündigung. Zusätzlich können Betriebsvereinbarungen Regelungen zum Tragen von Dienstkleidung enthalten. Diese Kleidungsstücke dienen oft der Kennzeichnung im dienstlichen Interesse. Beispiele hierfür sind die weiße Oberbekleidung für Pflegekräfte in Krankenhäusern oder Anzug und Krawatte in kundenorientierten Berufen. Auch während der Fußball-WM gelten diese Bekleidungsregelungen, daher sollte ein Arbeitnehmer nicht eigenmächtig handeln. In Berufen ohne Kundenkontakt und ohne spezielle Schutzkleidung hat grundsätzlich jeder in seiner Bekleidung freie Wahl. Es ist jedoch ratsam, sich beim Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, welche Kleidung am Arbeitsplatz erlaubt ist.
Fazit:
Zum Abschluss ist anzumerken, dass während der WM weiterhin die gewohnten Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten. Die Erlaubnis für bestimmte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz während dieser Zeit ist oft von den individuellen Umständen abhängig. Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen und klare Vereinbarungen zu treffen. Jedoch kann es für Arbeitgeber vorteilhaft sein, während der EM kulanter zu sein. Durch Flexibilität und das Ermöglichen des Fußballschauens kann die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation gesteigert werden. Zudem bieten gemeinsame Aktivitäten wie das Verfolgen der Spiele eine hervorragende Gelegenheit für Teambuilding, was die Teamdynamik und das Betriebsklima nachhaltig verbessert. Dies fördert auch die Kommunikation im Unternehmen, was sich positiv auf die Unternehmenskultur und langfristig den Erfolg auswirkt.
Quellen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/wm-job-fussball-am-arbeitsplatz-das-sollten-sie-wissen-63091/
https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arbeitnehmer/fussball-wm-was-im-betrieb-erlaubt-ist/