11.10.2023 08:00
von Torsten Vogel

Warum Unternehmen in Stellenabsagen schweigen

Hinter den Kulissen

Bewerber, die eine Absage auf ihre Jobbewerbung erhalten, erhalten in der Regel selten eine ausführliche Erklärung für die Ablehnung. Die Absagen sind meist formell, allgemein gehalten und bieten wenig konkrete Hinweise darauf, wie man sich möglicherweise beim nächsten Versuch verbessern könnte.

Die Entscheidung, in Stellenabsagen keine detaillierte Begründung anzugeben, ist oft eine rechtliche Vorsichtsmaßnahme von Unternehmen. Diese Vorsichtsmaßnahmen basieren auf verschiedenen rechtlichen Überlegungen:

  1. Diskriminierungsschutz: In Deutschland gibt es strenge rechtliche Bestimmungen, die Diskriminierung im Rahmen von Bewerbungsprozessen verbieten und schützen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen, einschließlich Geldstrafen und Schadensersatzforderungen. Bewerber, die sich diskriminiert fühlen, können Beschwerden einreichen und rechtliche Schritte einleiten.
  2. Recht auf Information und Privatsphäre: Unternehmen sind verpflichtet, die Privatsphäre der Bewerber zu schützen und persönliche Informationen vertraulich zu behandeln. Das Offenlegen spezifischer Gründe für die Ablehnung könnte gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.
  3. Unvollständigkeit der Informationen: Oftmals sind die Gründe für eine Ablehnung subjektiv oder schwer zu quantifizieren. Eine unvollständige oder missverständliche Begründung könnte zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen führen.
  4. Fehlinterpretation und Haftung: Wenn bestimmte Informationen in der Begründung enthalten sind, könnten Bewerber diese falsch interpretieren oder überbewerten. Dies könnte zu unbegründeten Klagen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen das Unternehmen in die Haftung genommen wird.

Trotz der rechtlichen Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Unternehmen auf professionelle und respektvolle Weise auf Bewerbungen reagieren, selbst wenn sie keine detaillierte Begründung angeben. Viele Organisationen senden allgemeine Absagen, um höflich zu informieren, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

https://nachrichten.wiwo.de/ad775e47f31139635c7488dd9362e5bdba62b9b2ffc55839e30213d3bfbef0d77e3586fc2453a96812dfe75727e29364129394736?utm_source=web-frontend&xing_share=news

 

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