12.08.2020 12:10
von Torsten Vogel

Hitzefrei im Büro?

Diese Rechte haben Arbeitnehmer bei sommerlichen Temperaturen!

Ab einer gewissen Umgebungstemperatur lassen die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit nach und es kann zu einer Belastung des Herz-Kreislauf-Systems kommen. Bis wann sind hohe Temperaturen im Büro zumutbar und haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) nach §3 des Arbeitsschutzgesetztes regelt, welche Temperaturen am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer als "gesundheitlich zuträgliche Temperaturen" gelten. Generell muss die Raumtemperatur der Art der Arbeit angepasst werden, bei vorwiegend geistiger Tätigkeit 21 bis 23 Grad, bei körperlicher Arbeit je nach Schwere 12 bis 21 Grad, i.d.R. dürfen 26 Grad jedoch nicht überschritten werden.

Ab 26 Grad sind Arbeitgeber dazu angehalten (keine Pflicht), u.a.

  • Vordächer und reflektierende Vorrichtungen an Fenstern einzurichten,
  • Sonnenschutzverglasungen einzubauen,
  • und Lichteinfallbereiche zu bepflanzen.

Ab 30 Grad besteht eine absolute Verpflichtung Schutzmaßnahmen zu ergreifen, z.B.

  • das Lüften in den Morgenstunden und die Steuerung eines Sonnenschutzes,
  • die Lockerung der Kleiderordnung und die Verlagerung der Arbeitszeit
  • sowie die Bereitstellung kalter Getränke.

Ab 35 Grad entfällt die Eignung als Arbeitsraum, außer, der Arbeitgeber beschafft Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzeschutzkleidung und führt Hitzepausen ein.

Einen definierten Anspruch auf "Hitzefrei" wird in der Verordnung nicht festgelegt, daher darf der Arbeitnehmer nicht einfach nach Hause gehen, sondern muss aktiv das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um diesen auf notwendige Maßnahmen hinzuweisen. Nur wenn dieser keinerlei Maßnahmen zum Schutz vor den Temperaturen arrangiert und ein konkretes Gesundheitsrisiko besteht, darf der Arbeitgeber seinen Arbeitsplatz verlassen. Das muss dieser jedoch u. U. vor Gericht beweisen können.

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