21.04.2022 11:30
von Torsten Vogel

Inklusion in der Arbeitswelt

Arbeitsplatzgestaltung für Menschen mit Behinderungen

Im Jahr 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft, durch die das Recht auf Arbeit auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung festgelegt worden ist. Dies schafft die Grundlage für eine umfassendere gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Chancen am Arbeitsleben. Leider wird trotzdem häufig vergessen, dass auch Menschen mit Behinderung gute Qualifikationen haben und das gleiche leisten können wie Menschen ohne Einschränkung. Somit ist es für Menschen mit Behinderung teilweise immer noch schwierig eine passende Arbeitsstelle zu finden. Gründe dafür können u.a. Vorurteile, Angst, Unsicherheit und Unwissen des Arbeitgebers sein. Inklusion am Arbeitsplatz ist jedoch wichtig, weswegen wir im Folgenden zeigen wie sie am besten gelingen kann.

Nun kann man sich fragen was Inklusion genau bedeutet. Inklusion ist die Zugehörigkeit und Partizipation von jedem Menschen in der Gesellschaft, unabhängig von Sprache, Herkunft, sozialem Milieu, Alter oder der körperlichen Verfassung.

Es kann viele verschiedene Arbeitsplatz-Barrieren geben, wie z.B. Mobilitätsbehinderung, Sehbehinderung, Dyslexie, Lernschwäche, Hörbehinderung und psychische Erkrankungen. Für jede dieser Behinderungen sind jedoch unterschiedliche Arbeitsplatzanpassungen notwendig, die unbedingt mit dem Mitarbeiter abgesprochen werden sollten. So wird dazu beigetragen, dass die Mitarbeiter sich sicher und respektiert fühlen. Dabei sollte man jedoch aufpassen keine diskriminierenden Begriffe zu verwenden und die richtigen Begriffe für die Behinderung zu kennen (bspw. Downsyndrom anstelle von Mongolismus). Der Augenkontakt ist besonders für schwerhörige Menschen ein essenzieller Bestandteil der Kommunikation, da sie anhand der Gestik und Mimik zusätzliche Informationen erhalten. Es ist demnach sehr wichtig den Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten. Die Hilfsmittel können z.B. Hörhilfen, Gebärdendolmetscher bei Vorträgen und Meetings, Bildschirmlesegeräte, Brailleschrift und Anlaufstellen zur Beratung und Förderung sein. Zudem sollte der Arbeitsplatz barrierefreie Zugangswege mittels Rampen oder Aufzüge besitzen. Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet also auch, dass der Arbeitsplatz auf die jeweiligen Bedürfnisse des Mitarbeiters zugeschnitten ist.

Durch die politische und rechtliche Verankerung der beruflichen Teilhabe sind auch die Unternehmen gefordert, denn ab einer gewissen Betriebsgröße (ab 20 Mitarbeiter) müssen mindestens 5% der Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderungen vergeben werden. Wenn Firmen diese Forderung missachten, drohen Geldstrafen in Form der Ausgleichsabgabe.

Bei viele Unternehmen überwiegt jedoch die Unsicherheit, was die Arbeit mit Menschen mit einer Behinderung angeht. Dies führt oft dazu, dass Unternehmen lieber die Ausgleichsabgabe zahlen, anstatt eine Person mit Behinderung zu beschäftigen. Mit ein paar Tipps und der Aneignung von Wissen könnten Unternehmen jedoch ihre Angst vor der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung ablegen und eine Steigerung der Inklusion schaffen.

Quellen:

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