15.12.2021 11:14
von Torsten Vogel

Ist eine Kündigung aufgrund einer Testverweigerung rechtlich zulässig?

Mitarbeiter verweigert Corona-Schnelltest

Seit dem 24.11.2021 gilt in Deutschland die 3G Reglung am Arbeitsplatz. Demnach müssen Arbeitnehmer, die weder geimpft noch genesen sind, einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Verweigert ein Arbeitnehmer die Durchführung eines Schnelltests, darf der Arbeitgeber ihn nicht beschäftigten. Andernfalls drohen ihm Bußgelder von teilweise über 10.000 Euro. Verweigert ein Arbeitnehmer einen Corona-Schnelltest, muss er mit ernsten, arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer bei einer Testverweigerung keine Lohnfortzahlung zu. Ohne Vorlage eines 3G Nachweises bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr ordnungsgemäß an. Folglich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsleistung abzulehnen und den Arbeitnehmer unbezahlt freizustellen. Da der Arbeitnehmer in diesem Fall gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verstößt, kann der Arbeitgeber unter Umständen auch eine Kündigung aussprechen.

Welche Voraussetzungen bei einer Testverweigerung gegeben sein müssen, damit eine Kündigung rechtskräftig ist, wird derzeit unter Juristen stark diskutiert. Um zu beurteilen, ob eine Kündigung rechtskräftig ist, dienen Rechtsurteile von Kündigungsschutzprozessen als Orientierung. In einer aktuellen Rechtsprechung hat das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 24.11.2021, Az: 27 Ca 208/21) eine Kündigung für sozial nicht gerechtfertigt angesehen, weil ein Arbeitgeber ohne Abmahnung einen Mitarbeiter nach Testverweigerung kündigte. Damit eine Kündigung rechtskräftig ist, muss sie nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn mildere Mittel als eine Kündigung in Frage kommen. Laut dem Arbeitsgericht Hamburg wäre eine Abmahnung ein zumutbares milderes Mittel gewesen, bevor es zu einer Kündigung kommt. Man könnte also davon ausgehen, dass bei einer Testverweigerung zunächst eine Abmahnung erfolgen muss. Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass eine Testverweigerung eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt. Dafür müsste das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark geschädigt sein, dass ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber als unzumutbar erscheint. Ob dies bei einer Testverweigerung der Fall ist, bleibt fragwürdig.

Insgesamt lässt sich zurzeit noch nicht eindeutig bestimmen, wann eine Kündigung bei Testverweigerung sozial gerechtfertigt ist. Es bedarf weiterer Urteile, um die Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte Kündigung zu bestimmen. Fest steht, dass der Arbeitnehmer bei einer Testverweigerung gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verliert und eine Kündigung möglich ist.

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