25.08.2021 12:52
von Torsten Vogel

Jobsharing

Ein Arbeitsplatz – zwei Arbeitnehmer

Beim Jobsharing wird sich eine Vollzeitarbeitsstelle von zwei Arbeitnehmern geteilt. Was in der Theorie simpel klingt, ist in der Praxis oft etwas komplizierter.

Zunächst muss zwischen drei Formen unterschieden werden. Die erste ist das Jobsplitting, bei dem eine Vollzeitstelle einfach durch zwei oder mehr Teilzeitkräfte besetzt wird und diese dann völlig unabhängig voneinander arbeiten. Die zweite Art des Jobsharing heißt Jobpairing. Bei dieser Variante wird ebenfalls eine Vollzeitstelle von zwei Personen besetzt, diese arbeiten aber nicht unabhängig voneinander, sondern zusammen an den gleichen Aufgaben und auch wichtige Entscheidungen werden zusammengetroffen. Die dritte Art des Jobsharing nennt sich Topsharing und ist dabei ähnlich wie das Jobpairing, nur das diesmal eine Führungsstelle durch zwei Teilzeitkräfte geteilt wird.

Das Jobsharing kann vor allem für Arbeitnehmer vom Vorteil sein. Der wohl größte Vorteil besteht in der wachsenden Flexibilität. Sie können sich ganz einfach mit ihrem Sharing-Partner absprechen, wann wer arbeitet und ins Büro geht. Ein weiterer Vorteil ist, dass die beiden Partner sich gegenseitig unterstützen und zusammen Lösungen für auftretende Probleme finden können. So stehen die Arbeitnehmer im ständigen Austausch und die Kommunikationsfähigkeit wird gestärkt. Durch die genannten Aspekte wächst die Mitarbeiterzufriedenheit, welche automatisch die Mitarbeiterbindung mit sich zieht. Daraus resultiert eine Motivations- und Leistungssteigerung der Mitarbeiter und die Produktivität des Unternehmens steigt. Es entsteht also eine Win-Win-Situation. Auch das doppelte Fachwissen, welches die Arbeitnehmer bündeln können, ist beim Jobsharing ein großer Vorteil. So kann die ein oder andere Schwäche eines Arbeitnehmers vom Sharing-Partner bestenfalls ausgeglichen werden und im Falle von Krankheit bleibt die Arbeit nicht liegen, sondern wird vom Partner aufgefangen.

Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, da sonst aus den größten Stärken des Jobsharings schnell die größten Schwächen werden können. Die Teilung einer Stelle erfordert vor allem Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, um die Aufgaben und Abläufe zwischen den Jobsharing-Partnern koordinieren zu können. Außerdem müssen sich beide Partner vertrauen und kompromissbereit sein, da es bei zwei verschiedenen Meinungen auch mal zu Unstimmigkeiten kommen kann.

Der Arbeitgeber hat neben den Vorteilen einen hohen Organisationsaufwand. Es sollten möglicherweise Sharing-Partner auserwählt werden, die sich auch auf menschlicher Ebene gut verstehen und sich sympathisch sind. Sollte ein Sharing-Paar nicht matchen, können die o.g. Vorteile schnell zu Nachteilen werden und dies trägt negativ zum Unternehmenserfolg bei. Sharing-Partner sollten somit behutsam und bedacht gepaart werden und bestenfalls auch eine gewisse Probezeit im Sharing-Modell erhalten.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bietet Jobsharing vor allem Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zurück

Copyright © strategie:p