10.05.2023 08:00
von Torsten Vogel

Kampf gegen den Fachkräftemangel

Entwürfe des Bundeskabinetts für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

In Deutschland fehlen immer mehr Fachkräfte. So lag die Zahl der offenen Stellen 2022 bei ca. 1,98 Millionen. Davon sind u.a. die IT, die Kinderbetreuung, das Gesundheits- und Pflegewesen und viele andere Branchen betroffen. Der Fachkräftemangel stellt ein Risiko für den Wohlstand und die Sozialsysteme dar. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett im März dieses Jahres einen Ent­wurf zur Re­form des Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­set­zes be­schlos­sen. Dadurch sollen mehr qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland für die deutsche Wirtschaft gewonnen werden.

Die Fachkräfteeinwanderung soll zukünftig hauptsächlich über drei Wege erfolgen:

Qualifikation: Wer über einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss verfügt, kann bereits heute über die Blaue Karte oder über die nationale Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen. Dabei müssen die Kandidaten eine bestimmte Gehaltsschwelle erreichen, um Lohndumping zu verhindern. Diese Grenze wird zukünftig allerdings gesenkt. Zudem darf eine Person mit einem erfolgreichen Abschluss künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben und nicht ausschließlich eine, die auf der eigenen Spezialisierung aufbaut.

Erfahrung: Fortan müssen einwandernde Arbeitskräfte ihre Abschlüsse in Deutschland nicht mehr anerkennen lassen, wenn sie über einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Jedoch gilt diese Regelung nur bei Einhaltung einer Gehaltsschwelle oder bei tarifgebundenen Arbeitgebern. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber eingehen. Dabei wird einer Fachkraft ermöglicht, ihren Berufsabschluss auch im Anschluss der Einreise nach Deutschland anerkennen zu lassen und nebenher schon eine qualifizierte Beschäftigung anzufangen.

Potenzial: Die dritte Möglichkeit richtet sich an Menschen ohne ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, aber mit Potenzial für den Arbeitsmarkt. Hierfür soll eine Chancenkarte eingeführt werden, die auf einem Punktesystem aufbaut und es den Fachkräften erlaubt, ein Jahr lang zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Dabei werden solche Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Potenzial des Lebens- oder Ehepartners berücksichtigt. Zudem dürfen diese Arbeitskräfte währenddessen schon bis zu 20 Wochenstunden arbeiten und eine Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen ausüben.

Außerdem sollen weitere Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesenkt werden. Dazu gehört u.a. die Entfristung der Westbalkanregelung sowie die Erweiterung des jährlichen Kontingents auf 50.000 Arbeitskräfte. Darüber hinaus wird es möglich sein, in Branchen mit besonders großem Bedarf auch ohne eine Qualifikation acht Monate in Deutschland zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168#:~:text=Wer%20mindestens%20zwei%20Jahre%20Berufserfahrung,B%C3%BCrokratie%20und%20damit%20k%C3%BCrzere%20Verfahren.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/03/fachkraefte-kabinett.html

https://www.dw.com/de/was-sich-bei-einwanderung-von-fachkr%C3%A4ften-%C3%A4ndern-soll/a-65164819

 

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