22.10.2020 11:19
von Torsten Vogel

Krankheit am Arbeitsplatz zu Zeiten von Corona

Zuhause bleiben - ja oder nein?

Das Wetter wird kälter, die Tage werden dunkler und auch die Erkältungsrate steigt wieder deutlich. Aber woher weiß man, dass es in diesem Jahr „nur“ eine Erkältung ist und nicht doch Corona? Wann darf man noch arbeiten gehen?

Die Situation kommt bestimmt vielen bekannt vor: der Kopf brummt, die Nase läuft und dennoch schleppt man sich zur Arbeit. Natürlich besteht die Gefahr die Kollegen anzustecken, doch oftmals ist es das schlechte Gewissen und ein Haufen Arbeit, der einen an den Schreibtisch treibt. Seitdem Corona jedoch den Alltag regiert, sollte sich anders verhalten werden. Bevor eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen ist, heißt es: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Unter normalen Umständen, noch vor Ausbruch von Corona, wurde gesetzlich geregelt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit so lange verrichtet, wie er dazu fähig ist. Welche Faktoren die Fähigkeit dabei einschränken ist im Gesetz nicht genauer geregelt. Demnach kann der Arbeitnehmer dies selbst entscheiden, was oftmals zu erkälteten oder angeschlagenen Arbeitnehmern im Büro führt. Ein einflussreicher Faktor in der Entscheidung, ab wann man zuhause bleibt, scheint aber auch der grundsätzliche Umgang mit dem Thema Krankheit im Unternehmen zu sein. Oftmals fordern Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag zu Hause ein ärztliches Attest. Daraus schließen viele Arbeitnehmer, dass krankheitsbedingte Fehltage nicht gerne gesehen werden.

Wenn es innerhalb des Unternehmens akzeptiert ist, auch vorsichtshalber einen Tag Zuhause zu bleiben und aus dem Home-Office zu arbeiten, ist die Infektionsrate Berichten zu folge deutlich geringer.

Neue Arbeitsschutzregelungen, für den Zeitraum der Corona-Pandemie, sollen dazu beitragen, dass das Virus sich am Arbeitsplatz nicht weiter ausbreiten kann. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Betriebe bzw. die Wirtschaft lahmgelegt wird.

Neben allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen, wird auch dazu angehalten, bei jeglicher Form von Symptomen zuhause zu bleiben. Die Arbeitsstätte sollte demnach nicht betreten werden und die tägliche Arbeit, wenn möglich, aus dem Home-Office erledigt werden, bis bewiesen ist, dass keine Infektion mit Corona vorliegt. Zu den Symptomen, auf die geachtet werden muss zählen unter anderem trockener Husten, Gliederschmerzen, Fieber, Halsschmerzen oder Schnupfen.

Auch vom Arbeitgeber wird erwartet, dass dieser für ein hygienisches Arbeitsumfeld sorgt. Gleichzeitig soll möglichst wenig Kontakt zwischen den Angestellten herrschen, sodass auch im Fall einer stillen Infektion ohne Symptome keine Ansteckungsgefahr besteht. Ebenso sollte den Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, aus dem Home-Office zu arbeiten, um die Infektionskette nicht unnötig zu verlängern und dennoch das Tagesgeschäft des Unternehmens aufrecht zu erhalten.

Insgesamt gilt also, sobald die leisesten Symptome auftreten oder man sich nicht wohl fühlt- sollte man lieber Zuhause bleiben. Des Weiteren wird empfohlen die AHA+L Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen+ Lüften) unbedingt am Arbeitsplatz und auch im privaten Alltag zu berücksichtigen.

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