26.10.2022 08:00
von Torsten Vogel

Mit Benefits die Inflation ausgleichen

Was können Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden tun?

In Deutschland sind einige Dinge teurer geworden. Dies ist insbesondere in Bezug auf Energie- und Lebensmittelkosten spürbar. Im vergangenen Monat betrug die Inflationsrate 10 Prozent und ist somit höher denn je. Mit der Teuerung steigen jedoch nicht automatisch die Gehälter, weshalb zum Ende des Monats für viele Beschäftigte weniger Geld übrigbleibt. Doch was können Arbeitgeber daran ändern, außer eine Gehaltserhöhung? Da gibt es so einiges!

Oft unterstützen Arbeitgeber mit Tankgutscheinen für pendelnde Arbeitnehmer. Denn für viele Arbeitnehmer ist das eigene Auto die einzige Möglichkeit zur Arbeit zu gelangen. Diese wären ohne Unterstützung deutlich im Nachteil. Um keinen Nachteil für all diejenigen zu schaffen, welche nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sind, könnte der Arbeitgeber ein Fahrradleasing anbieten. Das Prinzip ist dabei recht einfach. Firmen schließen Partnerverträge mit Fahrradanbietern ab und die Beschäftigten können sich passende Fahrräder im kooperierenden Fachgeschäft aussuchen. Hierbei wird sogar gleichzeitig etwas für die Nachhaltigkeit getan. Des Weiteren könnten auch Tickets für den öffentlichen Personenverkehr bezuschusst werden. Unternehmen, welche keine eigene Kantine besitzen, könnten den Beschäftigten Essensmarken ausstellen. Dafür gibt es mittlerweile zahlreiche spezielle Apps, bei denen Beschäftigte bei ausgewählten Lokalen/Geschäften Essen kaufen können. So bezuschusst der Arbeitgeber das Mittagessen seiner Beschäftigten. All diese Möglichkeiten könnten für den Arbeitgeber steuerfrei bleiben. Eine weitere Möglichkeit, welche in Betracht gezogen werden könnte, ist den Beschäftigten 50 Euro pro Monat als steuerfreien Sachbezug zur Verfügung zu stellen. So wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geboten, individuell zu entscheiden, worin das Geld investiert wird.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

https://www.haufe.de/personal/hr-management/advertorial-inflationsausgleich-mit-benefits_80_575384.html#:~:text=Durch%20steigende%20Energiepreise%20und%20die,und%20zum%20Beispiel%20Fahrtkosten%20bezuschussen.

https://www.hrmony.de/benefits/employer-branding-in-zeiten-der-inflation

https://www.spendit.de/magazin/mitarbeiter-mit-sachbezuegen-gegen-inflation-unterstuetzen/

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