Mobbing am Arbeitsplatz
Das können Betroffene tun
Mobbing am Arbeitsplatz
In der heutigen Arbeitswelt ist Mobbing am Arbeitsplatz ein Thema von wachsender Bedeutung, welches sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Mobbing, definiert als wiederholtes und systematisches Verhalten, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, zu demütigen oder auszugrenzen, kann schwerwiegende Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden, die Arbeitsleistung und das Betriebsklima haben. Trotz zunehmender Sensibilisierung und Bemühungen um Prävention bleibt Mobbing ein herausforderndes und oft unterschätztes Phänomen in modernen Arbeitsumgebungen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, bei Mobbing im Unternehmen tätig zu werden, wenn sie konkrete Hinweise darauf erhalten.
Arbeitgeber dürfen die Augen nicht verschließen
In Situationen von Mobbing am Arbeitsplatz ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber nicht passiv bleiben oder die Augen vor den Problemen verschließen. Vielmehr sollten sie proaktiv handeln, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Mobbing ist. Das bedeutet, klare Richtlinien und Verfahren zur Prävention und Intervention von Mobbing zu implementieren und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über ihre Rechte und die entsprechenden Maßnahmen informiert sind. Für diejenigen, die Opfer von Mobbing werden, kann es eine große Herausforderung sein, sich gegen die Belästigung zu behaupten. Ein hilfreiches Instrument in dieser Situation ist das Führen eines Tagebuchs, in dem die Ereignisse genau protokolliert werden. Dieses Tagebuch kann nicht nur dazu dienen, das Ausmaß des Mobbings zu dokumentieren, sondern auch als Beweismittel genutzt werden, falls weitere Maßnahmen erforderlich sind. Indem Betroffene ihre Erfahrungen aufzeichnen, können sie auch dazu beitragen, Muster und Trends zu erkennen, die möglicherweise zu einem tieferen Verständnis der Situation beitragen. Neben dem Führen eines Tagebuchs sollten Opfer von Mobbing auch nicht zögern, sich an ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung zu wenden, um Unterstützung und Hilfe zu suchen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anliegen ernst nehmen und angemessen darauf reagieren, um das Wohlbefinden und die Produktivität ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Achtung bei Schadensersatz und Entschädigung in Diskriminierungsfällen
Im Falle von Diskriminierung stützt sich der Anspruch auf Entschädigung in Deutschland auf § 15 Abs. 2 AGG. Im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere dem anglo-amerikanischen Raum, sind die Entschädigungssummen hier traditionell niedriger. Dies liegt daran, dass in Deutschland eine zurückhaltende Haltung bei der Bewertung immaterieller Schäden herrscht. In Ländern wie den USA und Großbritannien können in Diskriminierungsfällen jedoch erheblich höhere Schadensersatzsummen verhängt werden, die oft im siebenstelligen Bereich liegen. Diese hohen Beträge dienen dazu, Unternehmen abzuschrecken und eine präventive Wirkung zu erzielen (sogenannte Punitive Damages). Zusätzlich sind die Kosten und der Aufwand für die rechtliche Verfolgung oder Verteidigung von Diskriminierungsklagen in diesen Ländern deutlich höher. Dies betrifft vorwiegend international tätige Unternehmen, die auch im Ausland operieren. Angesichts dieser Unterschiede ist es für Unternehmen, insbesondere für solche mit internationalen Aktivitäten, wichtig, Vorsicht walten zu lassen und sich der potenziellen Risiken bewusst zu sein, die mit Diskriminierungsfällen verbunden sind. Eine angemessene Schulung von Mitarbeitern und ein proaktives Management von Vielfalt und Inklusion können dazu beitragen, solche Risiken zu minimieren und eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.
Quellen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/mobbing-am-arbeitsplatz