23.10.2024 08:15
von Torsten Vogel

Überstunden

Was zu beachten ist

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit und zu Überstunden, die im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind. Grundsätzlich dürfen Überstunden nicht ohne triftigen Grund vom Arbeitgeber angeordnet werden. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise, wenn dem Unternehmen ohne Überstunden ein erheblicher Schaden drohen würde, kann dies jedoch zulässig sein. Ansonsten müssen Überstunden rechtlich wirksam im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart sein.

Der Arbeitgeber hat zudem die Pflicht, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer durch Überstunden nicht übermäßig belastet werden. Eine zu häufige Anordnung von Überstunden könnte gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Auch Pausenzeiten müssen eingehalten werden: Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, nach neun Stunden mindestens 45 Minuten.

Überstunden entstehen, wenn mehr gearbeitet wird als vertraglich vereinbart oder wenn die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird. Diese beträgt in der Regel acht Stunden pro Tag, kann jedoch unter bestimmten Umständen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

Es gibt allerdings keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung von Überstunden. Die Rahmenbedingungen dazu werden in Verträgen festgelegt. Alternativ kann der Arbeitgeber geleistete Überstunden auch durch Freizeitausgleich oder Zusatzleistungen abgelten, vorausgesetzt, die Überstunden wurden vom Arbeitgeber genehmigt. Arbeitnehmer sollten dabei beachten, dass mögliche Ansprüche nach drei Jahren verjähren oder durch Ausschlussfristen bereits nach wenigen Monaten entfallen können.

Für minderjährige Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, die in der Regel Überstunden verbieten.

Zusammenfassend gilt: Überstunden müssen entweder vertraglich oder gesetzlich geregelt sein, wobei es klare Grenzen für die zulässige Arbeitszeit gibt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden, sofern dies im Arbeitsvertrag oder durch das Arbeitsverhältnis festgelegt ist.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

https://www.arbeitsrechte.de/ueberstundenregelung/

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/ueberstunden-regeln-diese-regelungen-sollten-arbeitnehmer-kennen/

https://www.hensche.de/ueberstunden_arbeitsrecht_ueberstunden.html

 

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