Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Das solltest du tun
In Deutschland nutzen 68% der Arbeitnehmer das Auto als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit. Diese hohe Zahl macht es nicht unwahrscheinlich, dass während dieser täglichen Fahrten Unfälle auftreten können. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 173.288 meldepflichtige Wegunfälle registriert. Doch was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Unfall widerfährt, sei es mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad? Diese wichtige Frage soll in diesem Blogbeitrag ausführlich behandelt werden.
Wann handelt es sich um einen Wegunfall?
Ein Wegunfall beginnt grundsätzlich mit dem Verlassen der Haustür des Wohngebäudes und endet dort auch wieder. Er gilt als Arbeitsunfall und wird entsprechend behandelt, vorausgesetzt, es gibt keine Unterbrechungen für private Erledigungen wie Einkäufe. Ausnahmen gelten beispielsweise für Fahrgemeinschaften, das Bringen von Kindern zur Betreuung oder wenn ein dritter Ort angefahren wird und die Distanz ähnlich ist. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und endet an der Außentür. Stürzt man also in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe, zählt dies nicht als Arbeitsunfall.
Was solltest Du tun, wenn es zu einem Unfall kommt?
Zunächst einmal ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Nach einem Autounfall ist ein klarer Kopf besonders wichtig. Panik hilft niemandem und kann weitere Probleme verursachen. Überprüfe zuerst Deine eigene Sicherheit sowie die der anderen Beteiligten. Verständige gegebenenfalls sofort Rettungsdienste, insbesondere wenn es Verletzte oder größere Schäden gibt. Dokumentiere die Unfallstelle sorgfältig: Mache Fotos, notiere den Namen und Kontaktdaten von Zeugen, und tausche die Versicherungsdaten mit dem anderen Beteiligten aus. Anschließend solltest Du die Polizei informieren, um den Unfall zu melden und einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen. Alle Unfälle müssen umgehend im Verbandbuch dokumentiert werden. Dies ist wichtig für die Nachverfolgung und mögliche Ansprüche bei der Unfallversicherung, insbesondere wenn sich Verletzungen später als schwerwiegender herausstellen sollten. Bei weniger schweren Verletzungen ist es ratsam, einen Durchgangsarzt aufzusuchen, der auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert ist, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Für Arbeitgeber gilt: Du bist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitsunfall der Unfallversicherung zu melden, die die entstehenden Kosten übernimmt. Wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss das Unternehmen der Versicherung gemäß § 193 SGB VII unverzüglich den Vorfall melden. Diese Meldung sollte innerhalb von drei Tagen erfolgen; bei schwerwiegenden Verletzungen oder Todesfällen des Arbeitnehmers ist eine sofortige Meldung besonders wichtig.
Und wer trägt nun die Kosten?
In Deutschland übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten und unterstützt Arbeitnehmende bei der Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Diese Unterstützung umfasst hauptsächlich die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und gegebenenfalls auch eine berufliche Wiedereingliederung, falls der Unfall zu einer Beeinträchtigung führt. Der Arbeitgeber ist in der Regel von Schadensersatzansprüchen befreit, es sei denn, er hat den Unfall durch eigenes Verschulden verursacht. Die Sachschäden am Fahrzeug werden üblicherweise durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, sofern diese vorhanden ist.
Quellen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
https://dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp
https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitsunfall/