26.03.2025 08:05
von Torsten Vogel

Was darf ich während einer Krankschreibung tun

Und was besser nicht?

Wir kennen es vermutlich alle: Ein Unfall, eine Grippe oder psychische Belastungen zwingen uns dazu, zum Arzt zu gehen – und der stellt eine Krankschreibung aus. Doch damit stellen sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Menge Fragen: Was ist während der Krankschreibung eigentlich erlaubt – und was sollte ich lieber lassen?

Ob körperlich oder psychisch erkrankt: Die Frage, was man während einer Krankschreibung tun darf, beschäftigt viele. Deshalb möchten wir hier einen kurzen Überblick geben. Grundsätzlich gilt: Alles, was die Heilung unterstützt und den Genesungsprozess nicht behindert, ist erlaubt. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Bettruhe oder Bewegung?
Wurde Ihnen vom Arzt strikte Bettruhe verordnet, ist die Sache eindeutig – dann sollten Sie sich wirklich schonen und an die Anweisung halten. In allen anderen Fällen spricht in der Regel nichts gegen kleinere Unternehmungen wie einen Spaziergang an der frischen Luft oder einen kurzen Einkauf.

Freizeitaktivitäten: Kino, Konzert & Co.
Etwas komplizierter wird es bei Freizeitaktivitäten wie dem Besuch eines Konzerts oder Kinos. Ob das erlaubt ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch hier gilt: Solange die Aktivität Ihrer Genesung nicht im Wege steht und Sie sich dabei nicht überanstrengen, ist sie in der Regel unproblematisch.

Urlaub während der Krankschreibung?
Ein besonders häufig diskutiertes Thema: Darf ich trotz Krankschreibung verreisen? Auch das ist erlaubt – sofern der Urlaub Ihrer Gesundheit zuträglich ist. Gerade bei bestimmten Krankheitsbildern, zum Beispiel bei Atemwegserkrankungen, kann ein Aufenthalt am Meer oder in den Bergen sogar förderlich sein. Wichtig ist, dass Sie im Zweifel vorher mit Ihrem Arzt sprechen und gegebenenfalls Ihre Krankenkasse informieren.

Sport trotz Krankschreibung?
Viele, die sportlich aktiv sind, möchten auch während einer Krankschreibung nicht auf Bewegung verzichten. Auch hier gilt: Abstimmung mit dem Arzt ist entscheidend. Leichte Gymnastik bei Rückenproblemen oder Wanderungen bei psychischen Erkrankungen können sogar unterstützend wirken – intensive Workouts oder Mannschaftssportarten hingegen sind meist keine gute Idee.

Arbeiten trotz Krankschreibung?
Ein weiterer Punkt, der häufig Unsicherheit auslöst: Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten? Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Wer krankgeschrieben ist, sollte sich auf die Genesung konzentrieren. Wenn Sie sich jedoch vor dem offiziellen Ende der Krankschreibung wieder fit fühlen, sollten Sie das mit Ihrem Arzt abklären. Arbeitgeber sollten eine verfrühte Rückkehr nur akzeptieren, wenn keine Zweifel an der vollständigen Genesung bestehen. Und nicht vergessen: Bei einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme muss auch die Krankenkasse informiert werden.

Fazit: Im Zweifel zum Arzt
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie während der Krankschreibung tun dürfen oder nicht, sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Die wichtigste Regel bleibt: Alles, was Ihrer Gesundheit dient, ist erlaubt – alles, was sie gefährden könnte, sollte besser vermieden werden.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/krankgeschrieben/


https://www.ruv.de/gesundheit/krankgeschrieben-was-ist-erlaubt

 

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